DIN 4102-3 : 1977-09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

1. Stand der bauaufsichtlichen Einführung am 18.02.1999

Land oder

Bundesbehörde

 

eingeführt

Fundstelle

Bemerkungen

Baden-Württemberg

30.07.1998

98/S. 485 ff

1)

Bayern

21.07.1997

97/S. 545 ff

1)

Berlin

03.09.1997

97/S. 4073 ff

1)

Brandenburg

18.02.1998

98/S. 342 ff

1)

Bremen

01.12.1978

78/S. 581

abgedruckt

Hamburg

26.11.1997

98/S. 601 ff

1)

Hessen

15.07.1998

98/S. 2305 ff

1)

Mecklenburg-Vorpommern

19.11.1997

98/S. 1 ff

1)

Niedersachsen

14.09.1978

78/S. 1797

 

Nordrhein-Westfalen

11.07.1997

97/S. 1018 ff

1)

Rheinland-Pfalz

01.06.1998

98/S. 230 ff

1)

Saarland

01.09.1997

97/S. 1188 ff

1)

Sachsen

24.09.1992

92/S. 591

 

Sachsen-Anhalt

20.12.1996

97/S. 578 ff

1)

Schleswig-Holstein

11.04.1997

97/S. 162 ff

1)

Thüringen

08.01.1998

98/S. 215 ff

1)

Bundesminister für

Verkehr
Straßenverkehr
Wasserstraßen

     

Eisenbahn-Bundesamt

07.07.1982

   

 

 

1) Liste der Technischen Baubestimmungen

2. Erlasse zur bauaufsichtlichen Einführung

(ohne formale Bestandteile wie Adresse, Betreff, Unterschrift usw.)

2.1 Bekanntmachung in der Liste der Technischen Baubestimmungen

Die Bekanntmachung der Länder entspricht inhaltlich der des nachstehenden Abdrucks.

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

Titel

Ausgabe

Bezugs-

quelle/

Fundst. 1)

1

2

3

4

5

3 Technische Regeln zum Brandschutz

         

3.1

DIN 4102

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

   
 

Teil 3

Anlage 3.1/3

-; Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

September 1977

*)

 

Anlage 3.1/3

zu DIN 4102 Teil 3

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind

- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise

- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen der erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise

durchzuführen.

2. Sind nach bauaufsichtlichen Bestimmungen nichttragende Außenwände mindestens feuerhemmend herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 30 oder F 30-B erfüllen; sind die nichttragenden Außenwände mindestens feuerbeständig herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 90 oder F 90-B erfüllen.

 

 

In Bayern ist zusätzlich folgende Festlegung zu beachten:

Brandwände, deren Beurteilung nach Abschnitt 4 allein nicht möglich ist, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

 

2.2 Bekanntmachung per "Einzelerlaß"

Die Bekanntmachungen der anderen Länder entsprechen inhaltlich der nachstehenden Bekanntmachung des Landes Bremen vom 1. Dezember 1978.

Die vom Normenausschuß Bauwesen (NA Bau) im DIN — Deutsches Institut für Normung e. V. - in überarbeiteter Ausgabe herausgegebene Norm

DIN 4102 — Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

— Ausgabe September 1977

Teil 1 — Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

Teil 2 — Bauteile; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

Teil 3 — Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

Teil 5 — Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

Teil 6 — Lüftungsleitungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

Teil 7 — Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

wird hiermit nach § 3 Abs. 3 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vorn 21. September 1971 (Brem.GBl. S. 207 -- 2130-d-1), zuletzt geändert durch das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) vom 15. November 1976 (Brem.GBl. S. 243 - 202-ii-3), als Technische Baubestimmung eingeführt.

Soweit die DIN 4102 Prüfbestimmungen enthält, wird sie als Richtlinie für die Überwachung nach § 30 Abs. 2 BremLBO anerkannt.

Die Norm Teile 1 bis 3 sowie 5 bis 7 ist als Anlage abgedruckt,

Bei Anwendung der Norm DIN 4102 Teil 3, Ausgabe September 1977, ist folgendes zu beachten:

Brandwände, deren Beurteilung nach DIN 4102 Teil 3 allein nicht möglich ist, dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.