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DIN 4102-3 : 1977-09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
1) Liste der Technischen Baubestimmungen2. Erlasse zur bauaufsichtlichen Einführung (ohne formale Bestandteile wie Adresse, Betreff, Unterschrift usw.) 2.1 Bekanntmachung in der Liste der Technischen Baubestimmungen
Die Bekanntmachung der Länder entspricht inhaltlich der des nachstehenden Abdrucks.
3 Technische Regeln zum Brandschutz
Anlage 3.1/3 zu DIN 4102 Teil 3 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: 1. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind - für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise - für nicht geregelte Bauarten im Rahmen der erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise durchzuführen. 2. Sind nach bauaufsichtlichen Bestimmungen nichttragende Außenwände mindestens feuerhemmend herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 30 oder F 30-B erfüllen; sind die nichttragenden Außenwände mindestens feuerbeständig herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 90 oder F 90-B erfüllen.
In Bayern ist zusätzlich folgende Festlegung zu beachten: Brandwände, deren Beurteilung nach Abschnitt 4 allein nicht möglich ist, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
2.2 Bekanntmachung per "Einzelerlaß" Die Bekanntmachungen der anderen Länder entsprechen inhaltlich der nachstehenden Bekanntmachung des Landes Bremen vom 1. Dezember 1978. Die vom Normenausschuß Bauwesen (NA Bau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. - in überarbeiteter Ausgabe herausgegebene Norm DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Ausgabe September 1977 Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 2 Bauteile; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 3 Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 5 Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 6 Lüftungsleitungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Teil 7 Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen wird hiermit nach § 3 Abs. 3 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vorn 21. September 1971 (Brem.GBl. S. 207 -- 2130-d-1), zuletzt geändert durch das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) vom 15. November 1976 (Brem.GBl. S. 243 - 202-ii-3), als Technische Baubestimmung eingeführt. Soweit die DIN 4102 Prüfbestimmungen enthält, wird sie als Richtlinie für die Überwachung nach § 30 Abs. 2 BremLBO anerkannt. Die Norm Teile 1 bis 3 sowie 5 bis 7 ist als Anlage abgedruckt, Bei Anwendung der Norm DIN 4102 Teil 3, Ausgabe September 1977, ist folgendes zu beachten: Brandwände, deren Beurteilung nach DIN 4102 Teil 3 allein nicht möglich ist, dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
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