Anlage 1.1/2

zu DIN 1055 Teil 4

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu Abschnitt 6.2.1

Unter den in Tabelle 2, Fußnote 2 benannten Gebäuden sind solche mit Traufhöhen hw < 8 m, Breiten a < 13 m und Längen b < 25 m zu verstehen.

2. Zu Abschnitt 6.3.1

Die Norm gibt in Abschnitt 6.3.1 mit Bild 12 in stark verein-fachter Form die Druck-Sog-Verteilung infolge Wind für Dächer beliebiger Neigungen an. Dabei wurde näherungsweise auch auf die Erfassung der im allgemeinen sehr geringen Unterschiede zwischen den Drücken in der Luv-seitigen (Wind zugewandten) und Lee-seitigen (Wind abgewandten) Dachfläche für Dachneigungen 0 < a < 25° (Flachdächer) verzichtet. Die damit vernachlässigte horizontale Windlastkomponente des Daches hängt in starkem Maße vom Verhältnis Traufhöhe (hw) zu Gebäudebreite (a) ab, auf das Bild 12 - wiederum aus Ver-einfachungsgründen - nicht eingeht. Diese Vernachlässigung ist bei Flachdächern auf gedrungenen Baukörpern mit 0,2 < hw/a < 0,5 aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Daher ist bei Flachdächern in LUV alternativ auch eine Sogbelastung von


ws = (1,3 x sin a - 0,6) x q

gemäß nachstehender Ergänzung des Bildes 12 zu unter-suchen.

In diesem Bereich

ist der ungünstigere

Wert zu nehmen

Für 0° £ a Luv < 25° ist Für 25° £ a Luv £ 40° ist

cp = 1,3 × sin a Luv - 0,6 cp = (0,5/25) × a Luv - 0,2

und alternativ : cp = - 0,6 und alternativ : cp = - 0,6.

Für 40° < a Luv < 50° ist c p = (0,5/25) × a Luv - 0,2.

Bild 12. Beiwerte cp für Sattel-, Pult- und Flachdächer *)

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*) Mit Bild 12 vergleichbare Druckbeiwerte cp lassen sich aus anderen Angaben der Norm, z.B. über die resultierenden Windlasten in Abschnitt 6.2, nicht herleiten, weil die Werte des Bildes 12 Belastungen mit abdecken, die mit den Kraftbeiwerten cf zur Ermittlung der resultierenden Gesamtlasten nach Abschnitt 6.2 nicht erfaßt werden können. Insbesondere trifft dies für die Angaben über die resultierenden Dachlasten für Gebäude nach Fußnote 2 der Tabelle 2 zu.