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Anlage 2.1/3
zu DIN 4026 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: 1. Zu Abschnitt 5.4 Die in der Norm erlaubten Stoßverbindungen zusammengesetzter Rammpfähle sind dort nicht geregelt; sie bedürfen daher des Nachweises der Verwendbarkeit. 2. Zu Tabelle 4 In der Überschrift zu den Spalten 2 und 3 ist die Fußnote 1) durch die Fußnote 2) zu ersetzen. |