Anlage 2.1/3

zu DIN 4026

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu Abschnitt 5.4

Die in der Norm erlaubten Stoßverbindungen zusammengesetzter Rammpfähle sind dort nicht geregelt; sie bedürfen daher des Nachweises der Verwendbarkeit.

2. Zu Tabelle 4

In der Überschrift zu den Spalten 2 und 3 ist die Fußnote 1) durch die Fußnote 2) zu ersetzen.