Anlage 2.3/2

zu DIN 1075

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu Abschnitt 6.2
Anstelle der im 4. Absatz enthaltenen Bezugnahme auf die Norm DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.3.9.

2. Zu Abschnitt 7

2.1.1 Zu Abschnitt 7.1.1
Dieser Abschnitt ist von der Einführung ausgenommen.
Statt dessen gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 4.4 Abs. 6.

2.1.2 Zu Abschnitt 7.1.2
Dieser Abschnitt ist von der Einführung ausgenommen.

Statt dessen gilt:

Sind flach gegründete Widerlager von Platten- und Balkenbrücken aus Stahlbeton mit dem Überbau ausreichend verbunden, so darf vereinfachend für die Bemessung der Widerlager und deren Fundamente - bei Straßenbrücken mit einer Überbaulänge bis etwa 20 m, bei Eisenbahnbrücken bis etwa 10 m - an der Widerlager-Oberkante gelenkige Lagerung und am Fundament für das Einspannmoment der Wand volle Einspannung angenommen werden. Für das Feldmoment der Wand ist dann als zweiter Grenzfall am Fundament gelenkige Lagerung anzunehmen. Zwangsschnittkräfte dürfen vernachlässigt werden.

2.2 Zu Abschnitt 7.2

2.2.1 Zu Abschnitt 7.2.1

Anstelle der im 1. Absatz enthaltenen Bezugnahme auf die Norm DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.5 und 5.2.

2.2.2 Zu Abschnitt 7.2.2
Der 5. Absatz ist von der Einführung ausgenommen.

Statt dessen gilt:

Für den Nachweis der Knicksicherheit ist bei Pfeilern mit Rollen- oder Gleitlagern der Bewegungswiderstand der Lager gleich Null zu setzen, d.h. weder als verformungsbehindernd noch als verformungsfördernd einzuführen, sofern sich im Knickfall die Richtung der Reibungskraft umkehrt. Dies darf bei sehr großen Verschiebungswegen, wie z. B. beim Einschieben von Überbauten, nicht immer vorausgesetzt werden, so daß dort besondere Untersuchungen erforderlich sind.

3. Zu Abschnitt 8

Für die Kombination HA gilt der Wert b WN des unmittelbar angrenzenden Betons als zulässige Pressung unter den lastübertragenden Platten.

4. Zu Abschnitt 9

4.1 Zu Abschnitt 9.1.1
Anstelle der in der Norm definierten Kombination HB gilt folgende Definition:
Kombination HB Summe der Haupt- und der Sonderlasten aus Bauzuständen.
Die beiden letzten Absätze sind nicht zu beachten.

4.2 Zu Abschnitt 9.2.3.2
Anstelle der Bezugnahme auf DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 5.3.

4.3 Zu Abschnitt 9.3

4.3.1 Zu Abschnitt 9.3.1
Anstelle des dritten Einschubes im 2. Absatz, Buchstabe a gilt:

- häufig hoch beanspruchten Bauteilen, z. B. Konsolen an Fahrbahnübergängen und Bauteile, die nach DS 804 nachzuweisen sind.

4.3.2 Zu Abschnitt 9.3.2

Dieser Abschnitt ist von der Einführung ausgenommen.

Statt dessen gilt:

Bei den unter Abschnitt 9.3.1 genannten nicht vorwiegend ruhend belasteten Bauteilen ist die Schwingbreite D; D; s der Stahlspannung aus den Verkehrsregellasten nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitte 3.3.1, 3.3.4 und 3.3.6 bzw. DS 804 nachzuweisen für die beiden Grenzschnittgrößen

Smax = max (a pSp + a sSs) + Sg (5)
Smin = min (a pSp + a sSs) + Sg (6)

Aus Smax und Smin können die Grenzwerte der Stahlspannung max D; s bzw. min D; s bei Zug nach DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, Abschnitt 17.1.3, bei Druck nach Abschnitt 17.8 (letzter Absatz) ermittelt werden.

Die Schwingbreite

D; D; s = max D; s - min D; s (7)

darf die zulässigen Werte nach DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, Abschnitt 17.8 nicht überschreiten.

Darin bedeuten:

Sg Schnittgröße aus ständiger Last

Sp Schnittgrößen aus den Verkehrsregellasten nach DIN 1072 einschließlich Schwingbeiwert

Ss Schnittgrößen aus den Regellasten von Schienenfahrzeugen einschließlich Schwingbeiwert

a p Beiwert für Straßenverkehr

a s Beiwert für Schienenfahrzeuge

Die Beiwerte a p und a s ergeben sich aus DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.3.8.

Bei Bauteilen, die nach DS 804 nachzuweisen sind, gilt a s = 1,0.

Der vereinfachte Nachweis nach DIN 1045, Ausgabe 1988, Abschnitt 17.8. Absatz 5 (berichtigte Fassung), ist zulässig; dabei sind die mit a p bzw. a s multiplizierten Verkehrsregellasten als häufig wechselnde Lastanteile anzusetzen. Bei der

Bildung der Verhältnisse D; Q/max Q und D; M/max M ist der Lastfall H zugrunde zu legen.

Bei Straßenbrücken der Brückenklasse 60/30 ohne Belastung durch Schienenfahrzeuge darf der Nachweis der Schwingbreite auf die statisch erforderliche Bewehrung aus geschweißten Betonstahlmatten und auf geschweißte Stöße beschränkt werden.

Weitergehende Forderungen nach DIN 4227 Teile 1 bis 6 bleiben unberührt.

4.4 Zu Abschnitt 9.4
Anstelle der Bezugnahme auf DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, gilt DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, Abschnitt 17.6.3.
Die Absätze 2 und 3 sind nicht zu beachten.

4.5 Zu Abschnitt 9.5
Anstelle der Bezugnahme auf DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985 Abschnitt 5.4.

4.6 Zu Abschnitt 9.6
Dieser Abschnitt ist von der Einführung ausgenommen.

Statt dessen gilt:

Für den Nachweis der Sicherheit gegen Abheben und Umkippen gelten die Widerstands-Teilsicherheitsbeiwerte bzw. die Beiwerte zur Erhöhung der im Gebrauchszustand zulässigen Spannungen nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Anhang A.

5. Auf folgende Druckfehler wird hingewiesen:

- Abschnitt 5, Bild 3
Die Bildunterschrift zu Bild 3c muß heißen:
.... (zu Bild 3b)

- Abschnitt 5.2.2, Absatz 2
In Zeile 20 muß es heißen:
.... Betondeckenfertiger zu verdichten;

- Abschnitt 8, Bild 7
In Bild 7 gilt:


- Abschnitt 10, Tabelle 5
Die Überschrift in Tabelle 5, Zeile 1, Spalte 3 muß heißen:
Rechnerische Bezugsfläche Ab