Anlage 2.3/4

zu DIN 4212

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Mit Rücksicht auf mögliche Ungenauigkeiten in der Vorausbeurteilung des Kranbetriebs ist eine wiederkehrende Überprüfung der Kranbahnen auf Schädigungen erforderlich, sofern die Bemessung auf Betriebsfestigkeit (mit Kollektivformen So, S1 oder S2) erfolgt. Sie ist in geeigneten Zeitabständen vom Betreiber der Kranbahn (oder einem Beauftragten) durchzuführen.

Auf folgende Druckfehler wird hingewiesen:

- Die Unterschriften der Bilder 2 und 3 sind zu vertauschen, wobei es in der neuen Unterschrift des Bildes 2 heißen muß: "... s ub = 0,20 × ßws".

- In Abschnitt 4.2.4
In der 5. Zeile muß es heißen: "...s ub £ 1/6 ...".