Anlage 2.3/6

zu DIN V 4227 Teil 2

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu Abschnitt 9.2

Der in Absatz 1 für die Dauerschwingfestigkeit angegebene Wert von 140 MN/mē gilt nur für Einzelspannglieder aus geripptem Spannstahl. Für Spannglieder aus Litzen oder glatten Spannstählen gilt anstelle des Wertes 140 MN/mē der Wert 110 MN/mē.

2. Zu Abschnitt 12

Sofern die Querkraft aus Vorspannung gleichgerichtet ist zur Querkraft aus Last, ist in Absatz 2 zusätzlich der Nachweis nach folgender Gleichung zu führen:

1,75 Sg + 1,75 Sp + 1,5 Sv £ R.