|
Anlage 2.3/6 zu DIN V 4227 Teil 2 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: 1. Zu Abschnitt 9.2 Der in Absatz 1 für die Dauerschwingfestigkeit angegebene Wert von 140 MN/mē gilt nur für Einzelspannglieder aus geripptem Spannstahl. Für Spannglieder aus Litzen oder glatten Spannstählen gilt anstelle des Wertes 140 MN/mē der Wert 110 MN/mē. 2. Zu Abschnitt 12 Sofern die Querkraft aus Vorspannung gleichgerichtet ist zur Querkraft aus Last, ist in Absatz 2 zusätzlich der Nachweis nach folgender Gleichung zu führen: 1,75 Sg + 1,75 Sp + 1,5 Sv £ R. |