|
Anlage 2.3/7 zu DIN V 4227 Teil 6 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: 1. Zu Abschnitt 2 Absatz 3 ist überholt. Statt dessen gilt: Auf den Ausführungszeichnungen für die Spannbewehrung ist der in der Zulassung für die verwendeten Litzen und gezogenen Drähte angegebene Relaxationswert zu vermerken. Im übrigen gilt DIN 4227 Teil 1, Ausgabe Dezember 1988, Abschnitt 2.2. 2. Zu Abschnitt 12 Sofern die Querkraft aus Vorspannung gleichgerichtet ist zur Querkraft aus Lasteinwirkung, ist zusätzlich in Absatz 2 der Nachweis nach folgender Gleichung zu führen: 1,75 Sg + 1,75 Sp + 1,5 Sv £ R. |