Anlage 2.3/8

zu DIN 18 551

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Zu Abschnitt 8.5

Die Bemessung von Stützenverstärkungen nach Abschnitt 8.5 in Verbindung mit DIN 1045 gilt nur für symmetrisch bewehrte Stützen mit quadratischem, rechteckigem oder kreisförmigem Querschnitt, die symmetrisch umlaufend verstärkt sind.