Anlage 2.4/01

(gilt nur in Bayern)

zu DIN 4113 Teil 1

Bei Anwendung der technischen Regel gilt zusätzlich folgendes:

01. Zu Abschnitt 0, letzter Absatz

Im Vorgriff auf die Rechtsverordnung nach Art. 20 Abs. 5 BayBO und auf der Grundlage der bisherigen Regelungen gilt, daß Betriebe, die Schweißarbeiten an tragenden Aluminiumbauteilen ausführen, der Bauaufsichtsbehörde nachweisen, daß sie über die erforderlichen Fachkräfte und betrieblichen Einrichtungen verfügen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn eine gültige Bescheinigung einer dafür anerkannten Stelle (siehe nachfolgende lfd. Nr. 3) über den Eignungsnachweis für das Schweißen von tragenden Aluminiumbauteilen vorliegt.

02. Zu Abschnitt 1.2

Soweit in der Norm auf DIN 1050 Bezug genommen wird, sind nunmehr DIN 18 800 Teil 1 und DIN 18 801 zu beachten.

 

03. Anerkannte Stellen

Für die Durchführung der Eignungsnachweise und die Erteilung der Bescheinigungen über den Eignungsnachweis zum Schweißen von tragenden Bauteilen aus Aluminium sind anerkannt:

<0/tr>
A Forschungs- und Materialprüfungsanstalt
Baden-Württemberg - Otto-Graf-Institut Pfaffenwaldring 4, 70569 Stuttgart (Vaihingen)
B Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) Abteilung Fügetechnik Unter den Eichen 87, 12205 Berlin
C Amtliche Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffkunde und Materialprüfung der Universität Hannover Nienburger Straße 3, 30167 Hannover in Verbindung mit: Amtliche Materialprüfungsanstalt für Werkstoffe des Maschinenwesens und Kunststoffe beim Institut für Werkstoffe der Universität Hannover Appelstraße 11A, 30167 Hannover
D Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine - Amtliche Materialprüfungsanstalt - der Universität Karlsruhe (Technische Hochschule) Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe
E Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt München Schachenmeierstraße 37, 80636 München1)
F Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg Bismarckstraße 85, 47057 Duisburg1)

0.4 Verzeichnis der Schweißbetriebe

Ein Verzeichnis der Betriebe, die eine gültige Bescheinigung über einen Eignungsnachweis zum Schweißen von tragenden Bauteilen aus Aluminium besitzen, wird vom Deutschen Institut für Bautechnik geführt und in dessen "Mitteilungen"2) veröffentlicht.

 

_______________________

1) Falls Bauteilversuche zur Festlegung der zulässigen Spannungen notwendig sind, werden die Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten (siehe E und F) den Eignungsnachweis im Einvernehmen mit einer der unter A bis D genannten Materialprüfanstalten durchfuhren.

2) Die "Mitteilungen" sind zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Mühlenstr. 33 - 34, 13187 Berlin.