Anlage 2.4/03

(gilt nur in Bayern)

zu DIN 18807 Teil 1

Bei Anwendung der technischen Regel gilt zusätzlich folgendes:

Auf folgende Druckfehler wird hingewiesen:

Zu Bild 9

In der Bildunterschrift ist "nach Abschnitt 3.2.5.3" jeweils zu berichtigen in "nach Abschnitt 4.2.3.3".

Zu Abschnitt 4.2.3.7

Unter dem zweiten Spiegelstrich muß es statt "... höchstens 30° kleiner..." heißen "... mindestens 30° kleiner ...".