Anlage 2.5/1

zu DIN 1052 Teil 2

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu den Abschnitten 6.2.3, 6.2.10, 6.2.11, 6.2.12, 6.2.15

Die genannten Mindestholzabmessungen und Mindestnagelabstände dürfen bei Douglasie nur angewendet werden, wenn die Nagellöcher über die ganze Nagellänge vorgebohrt werden. Dies gilt abweichend von Tabelle 11, Fußnote 1 für alle Nageldurchmesser.

2. Zu Abschnitt 7.2.4
Die Festlegungen gelten nicht für Douglasie.