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Anlage 2.4/7 zu DIN 18807 Teil 1 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: Auf folgende Druckfehler wird hingewiesen: Zu Bild 9 In der Bildunterschrift ist "nach Abschnitt 3.2.5.3" jeweils zu berichtigen in "nach Abschnitt 4.2.3.3". Zu Abschnitt 4.2.3.7 Unter dem zweiten Spiegelstrich muß es statt "... höchstens 30° kleiner..." heißen "... mindestens 30° |