Anlage 2.6/1

zu den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopf-Verglasungen

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

1. Zu Abschnitt 1:

Die Technischen Regeln brauchen nicht angewendet zu werden auf Überkopfverglasungen in Kulturgewächshäusern nach DIN 11535-1 und auf Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung ( z.B. Hotelzimmer, Büroräume) mit einer Lichtfläche (Rahmeninnenmaß) bis zu 1,6 m2.

2. Zu Abschnitt 3:

Für sonstige Überkopfverglasungen von Wohnungen (z.B. Wintergärten, Balkonüberdachungen) mit einer Scheibenspannweite bis zu 80 cm und einer Einbauhöhe bis zu 3,50 m dürfen - abweichend von Tabelle 1 - alle in Abschnitt 2.1 aufgeführten Glaserzeugnisse verwendet werden.