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Anlage 2.7/1
zu DIN 1056 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: Zu Abschnitt 10.2.3.1 Für die Mindestwanddicke gilt Tabelle 6, jedoch darf die Wanddicke an keiner Stelle kleiner als 1/30 des dazugehörigen Innendurchmessers sein. |