Anlage 2.7/1

zu DIN 1056

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Zu Abschnitt 10.2.3.1

Für die Mindestwanddicke gilt Tabelle 6, jedoch darf die Wanddicke an keiner Stelle kleiner als 1/30 des dazugehörigen Innendurchmessers sein.