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Anlage 2.7/7
zu DIN 11622-1 Bei der Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: Zu Abschnitt 3.3 Anstelle des nach Absatz 1 anzusetzenden Erdruhedrucks darf auch mit aktivem Erddruck gerechnet werden, wenn die zum Auslösen des Grenzzustandes erforderliche Bewegung der Wand sichergestellt ist (siehe DIN 1055 Teil 2, Abschnitt 9.1). |