Anlage 2.7/7

zu DIN 11622-1

Bei der Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Zu Abschnitt 3.3

Anstelle des nach Absatz 1 anzusetzenden Erdruhedrucks darf auch mit aktivem Erddruck gerechnet werden, wenn die zum Auslösen des Grenzzustandes erforderliche Bewegung der Wand sichergestellt ist (siehe DIN 1055 Teil 2, Abschnitt 9.1).