|
Anlage 3.1/3
zu DIN 4102 Teil 3 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: 1. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind - für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise - für nicht geregelte Bauarten im Rahmen der erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise durchzuführen.2. Sind nach bauaufsichtlichen Bestimmungen nichttragende Außenwände mindestens feuerhemmend herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 30 oder F 30-B erfüllen; sind die nichttragenden Außenwände mindestens feuerbeständig herzustellen, so müssen diese mindestens die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse W 90 oder F 90-B erfüllen. In Bayern gilt zusätzlich folgendes: Brandwände, deren Beurteilung nach Abschnitt 4 allein nicht möglich ist, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. |