Anlage 3.1/5

zu DIN 4102 Teil 7

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind

- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise,

- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen der erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise

durchzuführen.