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Anlage 3.1/5
zu DIN 4102 Teil 7 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind - für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise, - für nicht geregelte Bauarten im Rahmen der erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise durchzuführen. |