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Anlage 3.3/1 (gilt nur in Hessen) zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden Die Richtlinie ist als Anlage zum Einführungserlaß vom 5. August 1993 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht (StAnz. S. 2209). Die dort gemachten Anmerkungen bei der Anwendung der Richtlinie sind zu beachten. Sowohl der Einführungserlaß als auch die Richtlinie beziehen sich auf die alte HBO in der Fassung vom 20. Juli 1990. |