Anlage 3.5/1

(gilt nur in Hessen)

zu den Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

Die Richtlinien sind als Anlage zum Einführungserlaß vom 27. November 1995 im Staatsanzeiger für das Land Hessen

veröffentlicht (StAnz. S. 4067). Die dort gemachten Anmerkungen sind zu beachten.