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Anlage 4.1/01 (gilt nur in Bayern) zu DIN 4108 Teil 4 Bei Anwendung der technischen Regel gilt zusätzlich folgendes: Zu Abschnitt 1 Tabelle 1 und 3 Andere Rechenwerte als die der Tabellen 1 und 3 dürfen verwendet werden - für geregelte Bauprodukte und Bauarten, wenn die Werte im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, - für nichtgeregelte Bauprodukte und Bauarten, wenn die Werte in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt sind. |