Anlage 4.1/01

(gilt nur in Bayern)

zu DIN 4108 Teil 4

Bei Anwendung der technischen Regel gilt zusätzlich folgendes:

Zu Abschnitt 1 Tabelle 1 und 3

Andere Rechenwerte als die der Tabellen 1 und 3 dürfen verwendet werden

- für geregelte Bauprodukte und Bauarten, wenn die Werte im Bundesanzeiger veröffentlicht sind,

- für nichtgeregelte Bauprodukte und Bauarten, wenn die Werte in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt sind.