Anlage 4.1/1

zu DIN 4108 Teil 2

Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten:

Die Abschnitte 6 und 7 sind von der Einführung ausgenommen.

In Bayern gilt zusätzlich folgendes:

Die Anforderungen an den energieeinsparenden Wärmeschutz sind in der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 enthalten die Norm DIN 4108 Teil 2 ist auch bei Anwendung der Wärmeschutzverordnung zu beachten.