|
Anlage 4.1/1
zu DIN 4108 Teil 2 Bei Anwendung der technischen Regel ist folgendes zu beachten: Die Abschnitte 6 und 7 sind von der Einführung ausgenommen. In Bayern gilt zusätzlich folgendes: Die Anforderungen an den energieeinsparenden Wärmeschutz sind in der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 enthalten die Norm DIN 4108 Teil 2 ist auch bei Anwendung der Wärmeschutzverordnung zu beachten. |