Anlage 11.2

Richtlinie über luftgefülltes Mehrscheiben-Isolierglas ohne Beschichtung - LMIR -

- Fassung Oktober 1997

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Bestimmung der Rechenwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten kV, des Gesamtenergiedurchlaßgrades g und des bewerteten Schalldämm-Maßes RW,R von luftgefülltem Mehrscheiben-Isolierglas ohne Beschichtung.

 

2 Luftgefülltes Mehrscheiben-Isolierglas Typ 1 (ohne Messung)

2.1 Wärmedurchgangskoeffizient kV

Der Rechenwert kV des Wärmedurchgangskoeffizienten eines luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases ist DIN 4108-4 :1991-11, Tabelle 3 , zu entnehmen.

2.2 Gesamtenergiedurchlaßgrad g

Der Gesamtenergiedurchlaßgrad g des luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases wird festgelegt für

- Doppelverglasung g = 0,75

- Dreifachverglasung g = 0,65

2.3 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen eines luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases, das den Bestimmungen der Abschnitte 2.1 und 2.2 entspricht, sind als wesentliche Merkmale "Typ 1", sowie die Rechenwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten kV und des Gesamtenergiedurchlaßgrads g anzugeben.

3 Luftgefülltes Mehrscheiben-Isolierglas Typ 2 1) (mit Messung)

3.1 Wärmedurchgangskoeffizient

Der Rechenwert kV des Wärmedurchgangskoeffizienten des luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases ist entweder

- nach Abschnitt 2.1 oder

- nach der "Richtlinie über Mehrscheiben-Isolierglas - MIR -" (Anlage 11.1)

zu bestimmen.

3.2 Der Gesamtenergiedurchlaßgrad g

Der Gesamtenergiedurchlaßgrad g des luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases ist entweder

- nach Abschnitt 2.2 dieser Richtlinie oder

- nach der "Richtlinie für Mehrscheiben-Isolierglas - MIR" (Anlage 11.1)

zu bestimmen.

3.3 Schallschutz

Sollen aufgrund von bauakustischen Messungen je nach Verwendungszweck schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes R w,R aufgrund einer Eignungsprüfung gemäß DIN 4109:1989-11, Abschnitt 6, zu ermitteln.

3.4 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen eines luftgefüllten Mehrscheiben-Isolierglases, das den Bestimmungen der Abschnitte 3.1 bis 3.3 entspricht, sind als wesentliche Merkmale "Typ 2" sowie die Rechenwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten kv, des Gesamtenergiedurchlaßgrades g und ggf. der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R anzugeben.

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1) Luftgefülltes Mehrscheiben-Isolierglas wird Typ 2 zugeordnet, wenn mindestens einer der Rechenwerte kV oder g aufgrund von Messungen ermittelt oder schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden sollen.