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Anlage 15.8 Beton für tragende Dichtflächen, dem nicht zugelassene Kunststoffzusätze, Fasern oder andere mineralische Betonzusatzstoffe als Steinkohlenflugasche nach lfd. Nr. 1.3.4 der Bauregelliste A Teil 1 zugegeben werden, fällt nicht in den Geltungsbereich der technischen Regel. |