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Anlage 1.10 Anstelle von DIN 488-1:1984-9, Abschnitt 7.2, gilt: Das Ü-Zeichen mit Angabe des Werkkennzeichens darf auch auf einer Anlage, die dem Lieferschein beizufügen ist, angebracht werden. Wird Betonstahl über den Handel an den Verwender geliefert, ist vom Händler die mit dem Ü-Zeichen versehene Anlage seinem Lieferschein beizufügen. Bei Lieferung von Betonstahl mehrerer Hersteller dürfen diese Anlagen in einer Anlage zusammengefaßt werden. Wird Betonstahl in Biegebetrieben weiterverarbeitet, so dürfen bei der Lieferung gleicher Betonstähle von mehreren Herstellern die mit den betreffenden Ü-Zeichen und dazugehörigen Werkkennzeichen versehenen Anlagen in einer Anlage zusammengefaßt und dem Lieferschein beigefügt werden. |