Anlage 1.2

1 Zu DIN 4226-1 : 1983-04

1.1 Abschnitt 4.2 - Künstlich hergestellter Zuschlag

Die technische Regel gilt nur für die im 2. Halbsatz aufgeführten künstlich hergestellten Zuschläge und für Schmelzkammergranulat mit 8 mm Größtkorn.

1.2 Abschnitt 10.1 - Lieferschein

Bei Lieferung von Betonzuschlag der Alkaliempfindlichkeitsklasse E II und E III muß der Zuschlag nach Herstellwerken getrennt gelagert und ausgeliefert werden.

1.3 Druckfehlerberichtigung

In Abschnitt 7.5.3 muß es in der vorletzten Zeile statt "0,4 Gew.-%" richtig "4,0 Gew.-%" heißen.

2 Zu DIN 4226-2 : 1983-04

2.1 Abschnitt 4 - Zuschlagart

Die technische Regel gilt nur für die im Abschnitt 4.1, 2.Halbsatz und im Abschnitt 4.2, 2. Halbsatz aufgeführten Leichtzuschläge. Dabei ist unter gesinterter Steinkohlenflugasche nur pelletierte, auf dem Sinterrost gesinterte Steinkohlenflugasche zu verstehen.

2.2 Druckfehlerberichtigung

Analog zu den Formulierungen in DIN 4226-1 : 1983-04 muß es heißen:

in Abschnitt 6.1.1, 9. Zeile

"- Schädliche Bestandteile (nach Abschnitt 6.4.1 bis 6.4.5 und Abschnitt 6.4.5 a)"

in Abschnitt 6.4.6 unter Einfügung der Worte "Beton und" in der 8. Zeile und unter Berücksichtigung einer klareren Gliederung (wie in DIN 4226-1 : 1983-04, Abschnitt 7.6.6) ab der 8. Zeile

"a) bei Zuschlag für Beton und Stahlbeton nach DIN 1045 : 1988-07 und Spannbeton nach DIN 4227-1 : 1988-07 (Vorspannung mit nachträglichem Verbund): 0,04 Gew.-%

b) bei Zuschlag für Spannbeton nach DIN 4227-1 : 1988-07 (Vorspannung mit sofortigem Verbund): 0,02 Gew.-%"

in der Tabelle 1, Seite 3, in der Kopfleiste von Spalte 1:

"Korngruppe/Lieferkörnung".