Anlage 2.6

1 Zu DIN 4226-1 : 1983-04

1.1 Abschnitt 4.2

Die technische Regel gilt nur für die im 2. Halbsatz aufgeführten künstlich hergestellten Zuschläge.

 

2 Zu DIN 4226-2 : 1983-04

2.1 Abschnitt 4

Die technische Regel gilt nur für die im Abschnitt 4.1, 2. Halbsatz und Abschnitt 4.2, 2. Halbsatz aufgeführten Leichtzuschläge. Dabei ist unter gesinterter Steinkohlenflugasche nur pelletierte, auf dem Sinterrost gesinterte Steinkohlenflugasche zu verstehen.

2.2 Druckfehlerberichtigung

Analog zu den Formulierungen in DIN 4226-1 : 1983-04 muß es heißen:

in Abschnitt 6.1.1, 9. Zeile

"— Schädliche Bestandteile (nach Abschnitt 6.4.1 bis 6.4.5 und Abschnitt 6.4.6, 8.—10. Zeile)"

in der Tabelle 1, Seite 3, in der Kopfleiste von Spalte 1: "Korngruppe/Lieferkörnung".