Anlage 2.7

1 Alternativer Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk

Ein von DIN 4108-4 : 1991-11 abweichender Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk aus Steinen einer bestimmten Rohdichteklasse unter Verwendung eines bestimmten Mauermörtels nach DIN 1053-1 : 1996-11 kann entweder

- durch Messung entsprechender Wandprobekörper nach Abschnitt 2 oder

- durch Messung des Steinmaterials nach Abschnitt 3 mit anschließender Rechnung oder

- durch Rechnung nach Abschnitt 4

ermittelt und festgelegt werden.

2 Bestimmung des Rechenwertes l R durch Messung von Wandprobekörpern

2.1 Der Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit ist durch Messung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l u an mindestens 3  Wandprobekörpern und entsprechende Einstufung festzulegen. Diese Festlegung gilt so lange, wie sie durch mindestens jährliche Wiederholung der Messung an einem Wandprobekörper oder alternativ an einem Steinprobekörper überprüft wird.

(s. "DIBt-Richtlinie zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10,tr von Mauersteinprobekörpern" zur Ermittlung des Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk).

Die jährliche Überprüfung darf allerdings nur in solchen Fällen ausschließlich an Steinprobekörpern durchgeführt werden, in denen bereits anläßlich der Festlegung des Rechenwertes neben den Wandprobekörpern mindestens ein Steinprobekörper gemessen wurde.

 

2.2 Für die Einstufungsmessung der Wärmeleitfähigkeit l u sind im Herstellwerk Steine derjenigen Rohdichteklasse zu entnehmen und zu kennzeichnen, für die der Rechenwert l R ermittelt und festgelegt werden soll. Die Steine sind so auszuwählen, daß unterschiedliche Steinformate wärmeschutztechnisch erfaßt werden.

2.3 An den im Herstellwerk entnommenen Steinen, aus denen Probekörper hergestellt werden, sind die Druckfestigkeit und die Rohdichte nach der für den Stein geltenden Stoffnorm zu bestimmen und daraus die Mittelwerte für den jeweiligen Probekörper zu bilden. Die jeweiligen Probekörper sind mit der vom Hersteller bestimmten zugehörigen Mörtelart nach DIN 1053-1 : 1996-11 aus Werktrockenmörtel oder entsprechend der "DIBt-Richtlinie zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10,tr von Mauersteinprobekörpern" zur Ermittlung des Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk herzustellen.

2.4 Die äquivalente Wärmeleitfähigkeit l u ist an den jeweiligen Wandprobekörpern nach DIN 52 611-1 : 1991-01 oder an den Steinprobekörpern nach der "DIBt-Richtlinie zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10, tr von Mauersteinprobekörpern" zur Ermittlung des Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk zu messen und die Wärmeleitfähigkeit l z nach DIN 52 611-2 : 1990-04, jedoch auf 3 wertanzeigende Ziffern zu bestimmen. Dabei sind die Zuschlagswerte Z nach DIN 52 611-2 : 1990-04 anzusetzen.

Ist in DIN 52 611-2: 1990-04 für den jeweiligen Stein kein Zuschlagswert Z angegeben, so ist die Wärmeleitfähigkeit l u entweder für den praktischen Feuchtegehalt nach DIN 4108-4 : 1991-11 oder für den Bezugsfeuchtegehalt nach DIN 52 620 : 1991-04 durch Messung bei mindestens zwei unterschiedlichen Feuchtegehalten sowie durch Messung im trockenen Zustand nach

DIN 52 611-2 : 1990-04 zu bestimmen.

Wird die Wärmeleitfähigkeit l u für den Bezugsfeuchtegehalt nach DIN 52 620 : 1991-04 ermittelt, so ist der zu Grunde gelegte Bezugsfeuchtegehalt mindestens einmal jährlich zu prüfen.

Der Zuschlag Z darf für Mauerwerk aus Leichthochlochziegeln nach DIN 105-2 : 1989-08 abweichend von DIN 52 611-2 : 1990-04 mit dem Wert Z = 0,05 in Ansatz gebracht werden, wenn

- die Sorptionsfeuchte um,80 nach DIN 52 620 : 1991-04 den Wert 0,5 Masseprozent nicht überschreitet und

- dieser maximale Sorptionsfeuchtegehalt an Steinen der betreffenden Rohdichteklasse mindestens einmal jährlich überprüft wird.

2.5 Die an den einzelnen Wandprobekörpern ermittelten Werte der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l u sind nach DIN 52 611-2 : 1990-04 aus der ermittelten Abhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit von der Rohdichte auf die obere Grenze der betreffenden Rohdichteklasse zu extrapolieren. Mit dem größten so ermittelten Wert aller zugehörigen Wandprobekörper ist nach der Einstufungstabelle (Tabelle 1) der Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk der betreffenden Rohdichteklasse mit der zugehörigen Mörtelart nach DIN 1053-1 : 1996-11 fest-zulegen.

2.6 Der für die jährliche Wiederholungsmessung festzulegende und einzuhaltende l 10,tr-Wert wird unter Berücksichtigung des Zuschlagswertes Z und des größten Einzelwertes nach Tab. 1 errechnet.

3 Bestimmung des Rechenwertes l R durch Messung des Steinmaterials und anschließende

Rechnung

3.1 Der Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks ist durch

- Messung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l 10,tr des Steinmaterials,

- Umrechnung der gemessenen Wärmeleitfähigkeit l 10,tr auf die äquivalente Wärmeleitfähigkeit l z in feuchtem Zustand,

- Bestimmung des Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit des Steinmaterials durch Einstufung sowie

- Berechnung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l von Mauerwerk aus den betreffenden Steinen unter Verwendung einer bestimmten Mörtelart nach DIN 1053-1 : 1996-11

festzulegen. Die Festlegung des Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit des Steinmaterials gilt so lange, wie sie durch mindestens jährliche Wiederholung der Messung an 1 Probekörper überprüft wird.

3.2 Für die Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10,tr des Steinmaterials sind im Herstellwerk mindestens 3 repräsentative aus dem Stein herausgeschnittene Probekörper der betreffenden Rohdichteklasse herzustellen und zu kennzeichnen. Je Rohdichteklasse ist die Wärmeleitfähigkeit an 3 Probekörpern zu messen.

3.3 An den im Herstellwerk gefertigten Probekörpern sind die Druckfestigkeit und die Rohdichte nach der für das Steinmaterial geltenden Stoffnorm für den jeweiligen Probekörper zu bestimmen. An den 3 Probekörpern ist die äquivalente Wärmeleitfähigkeit l 10,tr bei Probekörpern mit Dicken von mindestens 15 mm nach DIN 52 612-1 : 1979-09 zu messen. Bei Probekörpern mit einer Dicke von weniger als 15 mm ist das Meßverfahren entweder mit dem Einplattengerät nach der "DIBt-Richtlinie zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10,tr von Ziegelscherben nach der Einplatten-Methode" oder nach dem Heizstreifenverfahren nach der "DIBt-Richtlinie zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l 10,tr und Temperaturleitfähigkeit von Ziegelscherben nach der Heizstreifen-Methode" durchzuführen. Die Wärmeleitfähigkeit l z ist nach DIN 52 612-2 : 1984-06, jedoch auf 3 wertanzeigende Ziffern, zu bestimmen. Dabei sind die Zuschlagswerte Z nach DIN 52 612-2 : 1984-06 anzusetzen.

Ist in DIN 52 612-2 : 1984-06 für das jeweilige Steinmaterial kein Zuschlagwert Z angegeben oder soll ein anderer Zuschlagwert verwendet werden, so ist die Wärmeleitfähigkeit l u entweder für den praktischen Feuchtegehalt nach DIN 4108-4 : 1991-11 oder für den Bezugsfeuchtegehalt nach DIN 52 620 : 1991-04 zu bestimmen. Die Messungen erfolgen bei mindestens zwei unterschiedlichen Feuchtegehalten sowie durch Messung im trockenen Zustand nach DIN 52 612-2 : 1984-06. Die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit l u für den Bezugsfeuchtegehalt nach DIN 52 620 : 1991-04 ist nur möglich, wenn der zu Grunde gelegte Bezugsfeuchtegehalt mindestens einmal jährlich überprüft wird.

3.4 Die an den einzelnen Probekörpern ermittelten Werte der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l z oder l u sind in Anlehnung an DIN 52 612-2 : 1984-06 aus der ermittelten Abhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit von der Rohdichte auf die obere Grenze der betreffenden Rohdichteklasse zu extrapolieren. Mit dem größten so ermittelten Wert aller zugehörigen Probekörper ist nach der Einstufungstabelle (Tabelle 1) der Rechenwert l R,St der Wärmeleitfähigkeit des Steinmaterials der betreffenden Rohdichteklasse festzulegen.

3.5 Der für die jährliche Wiederholungsmessung festzulegende und einzuhaltende l 10,tr-Wert wird unter Berücksichtigung des Zuschlagswertes Z und des größten Einzelwertes nach Tab. 1 errechnet.

3.6 Der Rechenwert l R,St der Wärmeleitfähigkeit des Steinmaterials der betreffenden Rohdichteklasse darf einer anschließenden Berechnung nach Abschnitt 4 zur Festlegung eines Rechenwertes l R der Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk aus den betreffenden Steinen zugrunde gelegt werden.

4 Bestimmung des Rechenwertes l R durch Rechnung

4.1 Der Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks ist durch Berechnung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l von Mauerwerk aus den betreffenden Steinen unter Verwendung einer bestimmten Mörtelart nach DIN 1053-1 : 1996-11 und entsprechende Einstufung des Mauerwerks festzulegen.

4.2 Die Berechnung ist dreidimensional nach der Methode der finiten Elemente oder Differenzen durchzuführen. Das Rechenmodell ist nach DIN EN ISO 10 211-1 : 1995-11 zu validieren. Die Steine sind so auszuwählen, daß unterschiedliche Steinformate wärmeschutztechnisch erfaßt werden.

4.3 Die Rechenwerte l R der Wärmeleitfähigkeit der einzelnen Bestandteile des zu berechnenden Mauerwerks sind DIN 4108-4 : 1991-11 zu entnehmen. Der Rechenwert l z der Wärmeleitfähigkeit des zugehörigen Steinmaterials darf dabei durch lineare Interpolation zwischen den in DIN 4108-4 : 1991-11 für einzelne Rohdichteklassen des Steinmaterials angegebenen Werten für die vom Hersteller angestrebte Steinrohdichte ermittelt werden. Für Normalmörtel nach DIN 1053-1 : 1996-11 ist der Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit mit l R = 1,0 W/(m· K) anzusetzen.

Abweichend von DIN 4108-4 : 1991-11 ist der Wärmedurchlaßwiderstand von Luftschichten in Hohlkammern des betreffenden Steines nach DIN EN ISO 6946-1 : 1996-11, Anhang B, zu berechnen.

Abweichend von DIN 4108-4 : 1991-11 darf als Wärmeleitfähigkeit l z des zugehörigen Steinmaterials auch ein Rechenwert angesetzt werden, der nach Abschnitt 3 oder in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt wurde. Eine lineare Interpolation des Rechenwertes auf die vom Hersteller angestrebte Steinrohdichte ist allerdings nur dann zulässig, wenn die angestrebte Rohdichte des Steinmaterials zwischen zwei Rohdichteklassen mit jeweils nach Abschnitt 3 oder in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgesetzten Rechenwerten liegt.

4.4 Mit dem errechneten Wert der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit l ist nach der Einstufungstabelle (Tabelle 1) der Rechenwert l R der Wärmeleitfähigkeit für Mauerwerk der betreffenden Rohdichteklasse mit zugehörigen Mörtelarten nach DIN 1053-1 : 1996-11 festzulegen.

 

5 Wesentliches Merkmal für das Ü-Zeichen

Sofern für Steine bestimmter Rohdichteklassen ein alternativer Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit nach Abschnitt 2, 3 oder 4 ermittelt wurde, ist im Ü-Zeichen der alternative Rechenwert "l R = ..." als wesentliches Merkmal anzugeben.

Tabelle 1: Einstufungstabelle

größter Einzelwert

Rechenwert l R

W/(m· K)

W/(m· K)

0,021

0,020

0,026

0,025

0,031

0,030

0,036

0,035

0,041

0,040

0,046

0,045

0,051

0,050

0,056

0,055

0,063

0,060

0,073

0,070

0,083

0,080

0,093

0,090

0,103

0,10

0,113

0,11

0,123

0,12

0,133

0,13

0,145

0,14

0,165

0,16

0,188

0,18

0,218

0,21

0,248

0,24

0,278

0,27

0,300

0,30

0,33

0,33

0,36

0,36

0,39

0,39

0,42

0,42

0,45

0,45

0,513

0,50

0,55

0,55

0,60

0,60

0,65

0,65

0,70

0,70

0,825

0,80

0,925

0,90

1,025

1,00

1,10

1,10

1,20

1,20

1,45

1,40

1,65

1,60

1,85

1,80

2,05

2,00