Anlage 2.9

Mauersteine, die keine in Wandlängsrichtung durchlaufenden Innenstege haben, müssen für die Verwendung in Erdbebenzonen 3 und 4 und nach DIN 4149-1/A1 : 1992-12 in der in Wandlängsrichtung vorgesehenen Steinrichtung eine Druckfestigkeit von mindestens 2,0 N/mm2 (ohne Berücksichtigung eines Formfaktors) aufweisen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Kleinstwert einer Versuchsreihe mindestens 2,0 N/mm2 und der Mittelwert mindestens 2,5 N/mm2 beträgt. Die Steine sind in diesem Fall mit EB zusätzlich zu kennzeichnen.