Anlage 3.1

Zu DIN 1052-2 : 1988-04

Zu den Abschn. 6.2.3, 6.2.10, 6.2.11, 6.2.12 und 6.2.15 in DIN 1052-2 : 1988-04: Die Festlegungen für die Mindestholzabmessungen und für die Mindestnagelabstände gelten bei Douglasie nur, wenn die Nagellöcher über die ganze Nagellänge vorgebohrt werden. Das gilt für alle Nageldurchmesser. Zu Abschnitt 7.2.4: Gilt nicht für Douglasie.