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Anlage 4.1 Die technischen Regeln gelten nur für die den nachstehenden Stahlsorten zugeordneten Werkstoffnummern:
Der Verwendbarkeitsnachweis nach Spalte 5 ist nur erforderlich bei wesentlichen Abweichungen von den technischen Lieferbedingungen der jeweiligen Stahlsorte. Bei planmäßigen Abweichungen von Nennmaßen ist im Ü-Zeichen als technische Regel die Profilnorm mit dem Zusatz "Sonderprofil" anzugeben. Die in den Profilnormen angegebenen Grenzabmaße und Formtoleranzen bleiben hiervon unberührt. Die Einhaltung der Grenzabmaße und Formtoleranzen ist in die werkseigene Produktionskontrolle einzubeziehen. |