Anlage 4.12

Der Verwendbarkeitsnachweis durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis gilt nicht nur bei wesentlicher Abweichung von DIN 55 928-5 : 1991-05, sondern auch für die in DIN 55 928-5 : 1991-05, Abschnitte 6.1.1 (2) und 6.1.2 genannten neuen und anderen Beschichtungsstoffe.