Anlage 4.33

Die technischen Regeln gelten nur für die Stahlsorten der Werkstoffnummern 1.8961, 1.8963, 1.8965, 1.8966, 1.8967. Die kleinste Nenndicke der Erzeugnisse beträgt 5 mm, die größte Nenndicke beträgt 30 mm.