Anlage 4.34

Tabelle: Prüfungsumfang für die Endproduktprüfung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle

 

1) Werden weniger als 20 Fertigungseinheiten hergestellt, so wird die chemische Zusammensetzung jeder 2. Fertigungseinheit und die Hälfte der Zug- und Kerbschlagproben untersucht.

2) In 2 Jahren.

3) Ein Probensatz besteht aus 3 Proben.

4) Die Proben sind reinem Schweißgut (4 mm Durchmesser und anteilmäßig zur Fertigung der größte Durchmesser) zu entnehmen. Prüfstückform nach DIN 32 525 Teil 1. Soweit für das Schweißgut zu lässig, Prüfung im Schweißzustand. Wenn grundsätzlich eine Wärmebehandlung erforderlich ist, Prüfung im weichsten Zustand (z.B. vergütet).

5) Tiefste Temperatur. Nur wenn für den kaltzähen Anwendungsbereich eignungsgeprüft. Die Prüfungen bei RT entfallen.

6) Stabelektroden ETiMo und EKbMo werden wie Stabelektroden nach EN 499 geprüft.

7) Soweit im Anwendungsbereich Temperaturen oberhalb 350 °C bescheinigt werden.

8) Nicht bei Schweißzusätzen nach DIN 1736.

9) Gegebenenfalls sind weitere Prüfungen im Rahmen der erstmaligen Überprüfung festzulegen.

10) Es ist die chemische Zusammensetzung des Pulvers zu ermitteln. In besonderen begründeten Fällen, die mit der Zertifizierungsstelle abzustimmen sind, ist das Schweißgut zu prüfen.

11) Die Proben sind aus 4 reinen Schweißgütern zu entnehmen, die mit einem dem Pulver zugeordneten Draht von 4 mm Durchmesser herzustellen sind. Prüfstückform nach DIN 32 525 Teil 1.