Anlage 5.1

1 Der Polyurethan-Ortschaum (PUR-Ortschaum) muß geschlossenzellig sein. Die Geschlossenzelligkeit muß bei Prüfung nach DIN ISO 4590: 1986-11 "Schaumstoffe; Bestimmung des Volumenanteils offener und geschlossener Zellen in harten Schaumstoffen", Methode 2 ohne Ziffer 5.4 mindestens 85 % betragen. Die Prüfung der Geschlossenzelligkeit ist im Rahmen der Überwachung ergänzend zu DIN 18 159-1: 1991-12, Abschnitt 9.2.3 durchzuführen.

2 Die Rohdichte des PUR-Ortschaums muß mindestens 45 kg/m3, bei einer Verwendung in Kälteanlagen mindestens 50 kg/m3 betragen.

3 Die Druckspannung bei 10 % Stauchung muß mindestens 0,15 N/mm2 betragen.

4 Der Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit beträgt 0,035 W/(m· K), sofern l 10, g zu kleiner oder gleich 0,033 W/(m· K) ermittelt wird.