Anlage 5.2

1 Der Polyurethan-Hartschaum (PUR-Hartschaum) muß geschlossenzellig sein. Die Geschlossenzelligkeit muß bei Prüfung nach DIN ISO 4590 : 1986-11 "Schaumstoffe; Bestimmung des Volumenanteils offener und geschlossener Zellen in harten Schaumstoffen", Methode 2 ohne Ziffer 5.4 mindestens 90 % betragen. Die Prüfung der Geschlossenzelligkeit ist im Rahmen der Überwachung ergänzend zu DIN 18 164-1 : 1992-08 durchzuführen. Dabei ist die Prüfung im Rahmen der Eigenüberwachung mindestens einmal monatlich (Prüfverfahren ist mit der fremdüberwachenden Stelle zu vereinbaren) bzw. der Fremdüberwachung mindestens zweimal jährlich durchzuführen.

2 Das Treibmittel ist durch eine qualitative Zellgasanalyse an Proben mit einem Alter von mindestens 42 Tagen nachzuweisen. Die Zellgaszusammensetzung ist im Rahmen der Fremdüberwachung mindestens zweimal jährlich zu prüfen. Die Bestimmung der Zusammensetzung des Zellgases ist durch Gaschromatographie an den beiden Hartschaumplatten, die für die Wärmeleitfähigkeitsmessung verwendet werden, durchzuführen. Hierzu sind aus jeder Platte mindestens zwei Gasproben mittels Injektionsspritze zu entnehmen (Lohmeyer, S. und Müller, G.: Bestimmung der Porengasmenge und -zusammensetzung in Polyurethanschäumen. Kältetechnik - Klimatisierung 22 (1970), H. 9, S. 291-294).

Die Prüfung der Zellgaszusammensetzung ist im Rahmen der Überwachung ergänzend zu DIN 18 164-1 : 1992-08 durchzuführen. Dabei ist die Prüfung im Rahmen der Fremdüberwachung mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Im Rahmen der Eigenüberwachung sind zusätzlich die Ausgangsstoffe, das Treibmittel und die Mischungsverhältnisse laufend zu kontrollieren. Die Prüfung der Wärmeleitfähigkeit (Prüfverfahren ist mit der fremdüberwachenden Stelle zu vereinbaren) ist mindestens einmal wöchentlich durchzuführen.

3 Die Rohdichte des PUR-Hartschaums mit dem Treibmittel CO2 muß mindestens 35 kg/m3 betragen.

 

 

4 Die Zuschlagswerte Z zur Ermittlung des Rechenwertes der Wärmeleitfähigkeit

a) ohne gasdiffusionsdichte Deckschichten entsprechend DIN 52 612-2 : 1984-06 und mit Pentan oder mit HFCKW 141b als Treibmittel sind anzusetzen mit

Z = 0,20 für l 10,g größer oder gleich 0,025 W/(m· K)

Z = 0,30 für l 10,g kleiner oder gleich 0,023 W/(m· K)

Zwischenwerte sind zu interpolieren.

b) ohne gasdiffusionsdichte Deckschichten entsprechend DIN 52 612-2 : 1984-06 und Treibmittel CO2 Z = 0,10

c) mit gasdiffusionsdichten Deckschichten entsprechend DIN 52 612-2 : 1984-06 und mit Pentan oder mit HFCKW 141b als Treibmittel Z = 0,10.

Als Platten mit gasdiffusionsdichten Deckschichten nach DIN 52 612-2 : 1984-06 dürfen auch solche Platten eingestuft werden, deren freier Randflächenanteil kleiner als 15% der Gesamtoberfläche ist, wenn die Geschlossenzelligkeit des PUR-Hartschaums mindestens 95 % und die Plattenbreite mindestens 1 m betragen.