Anlage 8.2

Richtlinie über Rolladenkästen -RokR -

- Fassung September 1997 -

 

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für nichttragende Rolladenkästen, die als Außenbauteile von Aufenthaltsräumen verwendet werden. Die Ausführung von Rolladenkästen nach dieser Richtlinie muß entweder Abschnitt 2 (Typ 1) oder Abschnitt 3 (Typ 2) entsprechen.

 

2 Nichttragender Rolladenkasten Typ 1

2.1 Brandverhalten

Die Bestandteile des Rolladenkastens müssen mindestens der Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar) nach DIN 4102-1 : 1981-05 entsprechen.

2.2 Wärmeschutz

Der Rolladenkasten muß die Anforderungen nach DIN 4108-2 : 1981-08, Tabelle 1, Zeile 1.1 sowie die Anforderungen nach Anlage 1 Ziffer 1.6.1 der Wärmeschutzverordnung vom 16. 08. 94 erfüllen.

Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bauteilschichten des Rolladenkastens jeweils mindestens die folgenden, nach DIN 4108-2 : 1981-08 berechneten Wärmedurchlaßwiderstände 1/L aufweisen:

Weg 1, 2 und 4: 1/L  ³  0,55 (mē ·  K)/W an jeder Stelle,

Weg 3: 1/L  ³  1,4 (mē ·  K)/W an jeder Stelle,

 

wobei die Luftschicht und die Wärmeübergangswiderstände nicht zu berücksichtigen sind und für die Innenwandung 1/L > 0,8 (m2 · K)/W erfüllt sein muß und die Breite des Panzerauslaßschlitzes die Dicke des Panzers um nicht mehr als 10 mm überschreitet.

Für die Bestandteile des Rolladenkastens sind bei diesen Berechnungen die jeweiligen Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit l R nach DIN 4108-4 : 1991-11 anzusetzen. Für eingeschäumte Dämmschichten aus Polyurethan-Schaum ist abweichend von DIN 4108-4 : 1991-11 als Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit l R = 0,035 W/(m · K) anzusetzen.

2.3 Schallschutz

Sollen für den Rolladenkasten schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist der zugehörige Rechenwert für das bewertete Schalldämm-Maß aufgrund seiner konstruktiven Merkmale nach DIN 4109-Bbl. 1 : 1989-11, Tabelle 41 zu ermitteln.

2.4 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen eines Rolladenkastens, der den Anforderungen nach Abschnitt 2.1 und 2.2 entspricht, ist als wesentliches Merkmal "Rolladenkasten Typ 1", bei Rolladenkästen mit schalldämmenden Eigenschaften nach Abschnitt 2.3 zusätzlich das bewertete Schalldämm-Maß "Rw,R = ... " anzugeben.

Zu den im Ü-Zeichen angegebenen wesentlichen Merkmalen gehört auch die Angabe, für welche Kombination von Rolladenkasten und Rolladenabdeckung diese wesentlichen Merkmale gelten.

3 Nichttragender Rolladenkasten Typ 2

3.1 Brandverhalten

Die Bestandteile des Rolladenkastens müssen mindestens der Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar) nach DIN 4102-1 : 1981-05 entsprechen.

3.2 Wärmeschutz

3.2.1 Der Rolladenkasten muß die Anforderungen nach DIN 4108-2 : 1981-08, Tabelle 1, Zeile 1.1 sowie die Anforderungen nach Anlage 1 Ziffer 1.6.1 der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.94 erfüllen.

Diese Anforderungen gelten als erfüllt wenn,

- die nach DIN 4108-2 : 1981-08 berechneten Wärmedurchlaßwiderstände 1/L der Innenwandungen des Rolladenkastens an jeder Stelle mindestens 0,55 (m2 · K)/W betragen und

- der nach Abschnitt 3.2.2 oder 3.2.3 ermittelte Rechenwert k des Wärmedurchgangskoeffizienten höchstens 0,6 W/ (m2 · K) beträgt.

3.2.2 Der Rechenwert k des Wärmedurchgangskoeffizienten des Rolladenkastens ist zweidimensional nach der Methode der finiten Elemente oder Differenzen zu berechnen und auf zwei wertanzeigende Ziffern aufzurunden. Das Rechenmodell ist nach DIN EN ISO 10 211-1 : 1995-01 zu validieren.

Für die Bestandteile des Rolladenkastens sind bei den Berechnungen die jeweiligen Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit l R nach DIN 4108-4 : 1991-11 anzusetzen. Für eingeschäumte Dämmschichten aus Polyurethan-Schaum ist abweichend von DIN 4108-4 : 1991-11 als Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit l R = 0,035 W/(m · K) anzusetzen.

 

Der Wärmedurchlaßwiderstand 1/L der Luftschicht im Rolladenkasten ist für die zweidimensionale Berechnung

- bei offenem Panzerauslaßschlitz mit 1/L = 0,11 (m2 · K)/W

und

- bei (z. B. mit einer Bürstendichtung) geschlossenem Panzerauslaßschlitz mit 1/L = 0,17 (m2 ·  K)/W

anzusetzen. Als Verschluß für den Panzerauslaßschlitz ist eine 10 mm dicke Holzplatte mit dem Rechenwert l R = 0,13 W/(m · K) anzunehmen.

Bei der zweidimensionalen Berechnung ist die Wärmestromdichte auf die senkrechte Projektionsfläche Ap (Ansichtsfläche) des gesamten Rolladenkastens zu beziehen.

3.2.3 Der Rechenwert k des Wärmedurchgangskoeffizienten des Rolladenkastens ist der aus dem Meßwert nach DIN 52 619-1 : 1982-11 errechnete Wert, aufgerundet auf zwei wertanzeigende Ziffern. Für die Messung nach DIN 52 619-1 : 1992-11 ist der Panzerauslaßschlitz des Rolladenkastens praxisgerecht zu schließen.

Zusätzlich ist die "Prüfrichtlinie zur Bestimmung des Wärmedurchlaßwiderstandes und des Wärmedurchgangskoeffizienten von Rolladenkästen", Fassung Juli 1996, veröffentlicht in den Mitteilungen des DIBt, zu beachten.

3.3 Schallschutz

Sollen für den Rolladenkasten schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist der zugehörige Rechenwert für das bewertete Schalldämm-Maß entweder

- aufgrund seiner konstruktiven Merkmale nach DIN 4109-Bbl.1 : 1989-11, Tabelle 41, oder

- durch Messung nach DIN 52 210-3 : 1987-02 und Bewertung nach DIN 4109-Bbl.1 : 1989-11, Abschnitt 10.1.3 zu ermitteln.

3.4 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen eines Rolladenkastens, der den Anforderungen nach Abschnitt 3.1 und 3.2 entspricht, ist als wesentliches Merkmal "Rolladenkasten Typ 2, k =......", bei Rolladenkästen mit schalldämmenden Eigenschaften nach Abschnitt 3.3 zusätzlich das bewertete Schalldämm-Maß "Rw,R =..." anzugeben.

Zu den im Ü-Zeichen angegebenen wesentlichen Merkmalen gehört auch die Angabe, für welche Kombination von Rolladenkasten und Rolladenabdeckung diese wesentlichen Merkmale gelten.