Anlage 8.3

Richtlinie für Heizkörperabdeckungen

- Fassung Januar 1996 -

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für nicht demontierbare oder in einen Heizkörper integrierte Abdeckungen, die zur Verringerung der Wärmeverluste eines Heizkörpers vor außenliegenden Fensterflächen angeordnet werden.

2 Brandschutz

Die Bestandteile der Abdeckung müssen mindestens der Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar) nach DIN 4102-1 : 1981-05 entsprechen.

3 Wärmeschutz

Der Rechenwert k des Wärmedurchgangskoeffizienten der Abdeckung muß die Anforderungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.94 erfüllen.

Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Ausführung der Abdeckung einem der folgenden Konstruktionstypen entspricht:

Typ 1: Die Abdeckung wird mit einer thermischen Trennung sowohl zum Heizkörper als auch zum Fenster versehen, ist beidseitig teilreflektierend und enthält keine Dämmschichten. Die Oberflächen der Abdeckung weisen folgende Reflexionseigenschaften auf:

Emissionszahl e H der heizkörperseitigen Oberfläche < 0,5

Emissionszahl e F der fensterseitigen Oberfläche < 0,5

Typ 2: Die Abdeckung wird mit einer thermischen Trennung sowohl zum Heizkörper als auch zum Fenster versehen, ist fensterseitig teilreflektierend, heizkörperseitig nicht reflektierend und enthält keine Dämmschichten. Die Oberflächen der Abdeckung weisen folgende Reflexionseigenschaften auf:

Emissionszahl e H der heizkörperseitigen Oberfläche £ 0,95

Emissionszahl e F der fensterseitigen Oberfläche £ 0,4

Typ 3: Die Abdeckung wird mit einer thermischen Trennung sowohl zum Heizkörper als auch zum Fenster versehen, ist heizkörperseitig teilreflektierend, fensterseitig nicht reflektierend und enthält keine Dämmschichten. Die Oberflächen der Abdeckung weisen folgende Reflexionseigenschaften auf:

Emissionszahl e H der heizkörperseitigen Oberfläche £ 0 3

Emissionszahl e F der fensterseitigen Oberfläche £ 0,95

Typ 4: Die Abdeckung wird mit einer thermischen Trennung sowohl zum Heizkörper als auch zum Fenster versehen, ist beidseitig nicht reflektierend und enthält eine mehr als 10 mm dicke Schicht aus Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeit l R = 0,040 W/(m · K). Die Oberflächen der Abdeckung weisen folgende Reflexionseigenschaften auf:

Emissionszahl e H der heizkörperseitigen Oberfläche £ 0,95

Emissionszahl e F der fensterseitigen Oberfläche £ 0,95

Bei Verwendung von Dämmstoff mit einem anderen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit ist die notwendige Dämmschichtdicke nach DIN 4108-2 : 1981-08 aus der oben angegebenen Dicke zu berechnen.

Typ 5: Die Abdeckung wird mit einer thermischen Trennung sowohl zum Heizkörper als auch zum Fenster versehen und weist einen nach DIN 4108-2 : 1981-08 ermittelten Wärmedurchlaßwiderstand 1/L von mindestens 0,85 (m2 · K)/W auf.

4 Wesentliches Merkmal für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen einer Abdeckung, die den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, ist als wesentliches Merkmal "Typ..." anzugeben.