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Ländereinführung
DIN 4102-2 : 1977-09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile; Begriffe, Anforderungen, Prüfungen
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1. Stand der bauaufsichtlichen Einführung am 07.04.1999
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Land oder
Bundesbehörde |
eingeführt |
Fundstelle |
Bemerkungen |
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Baden-Württemberg |
30.07.1998 |
98/S. 485 ff |
1) |
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Bayern |
21.07.1997 |
97/S. 545 ff |
1) |
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Berlin |
03.09.1997 |
97/S. 4073 ff |
1) |
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Brandenburg |
18.02.1998 |
98/S. 342 ff |
1) |
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Bremen |
01.12.1978 |
78/S. 581 |
abgedruckt |
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Hamburg |
26.11.1997 |
98/S. 601 ff |
1) |
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Hessen |
15.07.1998 |
98/S. 2305 ff |
1) |
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Mecklenburg-Vorpommern |
19.11.1997 |
98/S. 1 ff |
1) |
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Niedersachsen |
14.09.1978 |
78/S. 1797 |
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Nordrhein-Westfalen |
11.07.1997 |
97/S. 1018 ff |
1) |
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Rheinland-Pfalz |
01.06.1998 |
98/S. 230 ff |
1) |
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Saarland |
01.09.1997 |
97/S. 1188 ff |
1) |
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Sachsen |
10.12.1998 |
99/S. S1 ff |
1) |
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Sachsen-Anhalt |
20.12.1996 |
97/S. 578 ff |
1) |
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Schleswig-Holstein |
11.04.1997 |
97/S. 162 ff |
1) |
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Thüringen |
20.01.1999 |
99/S. 350 ff |
1) |
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Bundesminister für
Verkehr
Straßenverkehr
Wasserstraßen
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Eisenbahn-Bundesamt |
07.07.1982 |
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1) Liste der Technischen Baubestimmungen
Abweichende Länderbekanntmachung
DIN 4102-2 : 1977-09
Bekanntmachung per "Einzelerlaß"
Bekanntmachung des Landes Bremen vom 1. Dezember 1978.
1. Die vom Normenausschuß Bauwesen (NA Bau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in überarbeiteter Ausgabe herausgegebene Norm
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Ausgabe September 1977
Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Teil 2 Bauteile; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Teil 3 Brandwände und nichttragende Außenwände; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Teil 5 Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Teil 6 Lüftungsleitungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
Teil 7 Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
wird hiermit nach
§ 3 Abs. 3 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vorn 21. September 1971 (Brem.GBl. S. 207 -- 2130-d-1), zuletzt geändert durch das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) vom 15. November 1976 (Brem.GBl. S. 243 - 202-ii-3), als Technische Baubestimmung eingeführt.
Soweit die DIN 4102 Prüfbestimmungen enthält, wird sie als Richtlinie für die Überwachung nach
§ 30 Abs. 2 BremLBO anerkannt.
Die Norm Teile 1 bis 3 sowie 5 bis 7 ist als Anlage abgedruckt,
2. Bei Anwendung der Norm DIN 4102 Teil 2, Ausgabe September 1977, ist folgendes zu beachten:
2.1 Der Nachweis der Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Teil 2 Abschnitt 4 durch ein Prüfzeugnis gilt nur für das geprüfte und im Prüfzeugnis beschriebene Bauteil. Wegen der unterschiedlichen Beanspruchung während des Brandversuchs ist es nicht zulässig, das Ergebnis der Versuche auch auf andere Bauteile zu übertragen, z. B. ein Prüfzeugnis über den Brandversuch an einer Stütze auf einen Biegeträger und umgekehrt, selbst wenn die gleiche Ummantelung gewählt sein sollte.
2.2 Folgende Benennungen in bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen den in DIN 4102 Teil 2 Abschnitt 8.8.2 Tabelle 2 angegebenen Benennungen:
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1 |
2 |
3 |
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Bauaufsichtliche Benennung |
Benennung nach DIN 4102 |
Kurzbezeichnung |
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1 feuerhemmend
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Feuerwiderstandsklasse F 30 |
F3O-B |
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2 feuerhemmend und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen
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Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F3O-AB |
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3 feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen
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Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F3O-A |
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4 feuerbeständig
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Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F9O-AB |
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5 feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen
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Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F9O-A |
2.3 Bei Anwendung der Tabelle 2 in DIN 4102 Teil 2 können Sperrschichten aus brennbaren Baustoffen gegen aufsteigende Feuchtigkeit und dauerelastische Versiegelungen von Fugen in den Bauteiloberflächen und bei Verglasungen für die Klassifizierung unberücksichtigt bleiben.
2.4 Für folgende Baustoffe und Bauteile ist eine Beurteilung der Brauchbarkeit zur Herstellung der Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN 4102 Teil 2 allein nicht möglich; sie dürfen daher, sofern sie nicht in DIN 4102 Teil 4 beschrieben sind, nur verwendet oder angewendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung:
a) Beschichtungen, Folien und ähnliche Schutzschichten, die im Inneren, auf der Oberfläche oder in Fugen von Bauteilen angeordnet werden und die erst durch eine Temperaturbeanspruchung wirksam werden (z.B. dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen),
b) Verglasungen der Feuerwiderstandsklasse F, die erst durch eine Temperaturbeanspruchung ihre Brandschutzwirkung erreichen,
c) Putzbekleidungen, die brandschutztechnisch notwendig sind und die nicht durch Putzträger (Rippenstreckmetall, Drahtgewebe o. ä.) am Bauteil gehalten werden,
d) Unterdecken und Wände als Begrenzungen von Rettungswegen, wenn diese eine Konstruktionseinheit bilden (Rettungstunnel);
e) besondere Vorkehrungen gegen eine Brandübertragung durch gebündelte elektrische Leitungen (Abschottungen) und durch Rohrleitungen aus brennbaren Baustoffen mit lichten Durchmessern von mehr als 50 mm Durchmesser bei Durchführung durch Bauteile, die raumabschließend und mindestens feuerbeständig sein müssen.
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