15 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen

Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln Überein- stimmungs- nachweis Verwend- barkeits- nachweis
15.1 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, für die unterirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6608-1 : 1989-09 ÜZ Z
15.2 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl, doppelwandig, für die unterirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6608-2 : 1989-09 ÜZ Z
15.3 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig und doppelwandig, für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6616 : 1989-09
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.4
ÜZ Z
15.4 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6618-1 : 1989-09
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.5
ÜZ Z
15.5 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, doppelwandig, ohne Leckanzeigeflüssigkeit für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6618-2 : 1989-09
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.5
ÜZ Z
15.6 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, doppelwandig, mit Leckanzeigeflüssigkeit für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6618-3 : 1989-09 ÜZ Z
15.7 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, für die unterirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6619-1 : 1989-09 ÜZ Z
15.8 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, doppelwandig, für die unterirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6619-2 : 1989-09 ÜZ Z
15.9 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig, mit weniger als 1000 Liter Volumen für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6623-1 : 1989-09 ÜZ Z
15.10 Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl, doppelwandig, mit weniger als 1000 Liter Volumen für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6623-2 : 1989-09 ÜZ Z
15.11 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl von 1000 bis 5000 Liter Volumen, einwandig, für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6624-1 : 1989-09 ÜZ Z
15.12 Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl von 1000 bis 5000 Liter Volumen, doppelwandig, für die oberirdische Lagerung wassergefährdender, brennbarer und nichtbrennnbarer Flüssigkeiten DIN 6624-2 : 1989-09 ÜZ Z
15.13 Behälter mit ebenen Wänden und Böden (vorgefertigte Behälter) für die oberirdische Lagerung von wassergefährdenden brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III und wassergefährdenden nichtbrennbaren Flüssigkeiten DIN 6624-2 : 1989-09 ÜZ Z
15.14 Liegende Druckbehälter 0,63 bis 25 Kubikmeter DIN 28020 : 1992-09
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.2 und
Anlage 15.4
ÜZ Z
15.15 Stehende Druckbehälter 0,063 bis 100 Kubikmeter DIN 28021 : 1992-08 oder DIN 28022 : 1991-01
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.2 und
Anlage 15.6
ÜZ Z
15.16 Als Sammel- oder Entnahmebehälter verwendete Tankcontainer aus metallischen Werkstoffen, die nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter baumusterzugelassen sind TRbF 142 (1994-08)
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.3
ÜH Z
15.17 Als Sammel- oder Entnahmebehälter verwendete Tankcontainer aus Kunststoffen, die nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter baumusterzugelassen sind TRbF 142 (1994-08)
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.3
ÜH Z
15.18 Als Sammel- oder Entnahmebehälter verwendete Tankcontainer aus metallischen Werkstoffen, die nicht nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter baumusterzugelassen sind TRbF 142 (1994-08)
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.1
ÜZ Z
15.19 Als ortsfeste Lagerbehälter verwendete Tankcontainer aus metallischen Werkstoffen, die nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter baumusterzugelassen sind TRbF 121 (1997-06) für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A I, A II und B TRbF 221 (1997-06) für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III und für nichtbrennbare Flüssigkeiten
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.2
ÜH Z
15.20 Ortsfeste Druckbehälter aus Stahl für Flüssiggas für oberirdische Aufstellung DIN 4680-1 : 1992-05 ÜZ Z
15.21 Ortsfeste Druckbehälter aus Stahl für Flüssiggas für halboberirdische Aufstellung DIN 4680-2 : 1992-05
Zusätzlich gilt: DIN 6600 : 1989-09 und
Anlage 15.4
ÜZ Z
15.22 Auffangwannen und -vorrichtungen aus Stahl mit Rauminhalten bis 1000 Liter Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter - StawaR (Bis zur Bekanntmachung der Richtlinie gilt der Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift - VVAwS zur
Anlagenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15.10.1993)
ÜZ Z
15.23 Innenbeschichtungen für Behälter zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B TRbF 401 (1981-12) ÜZ Z
15.24 Innenbeschichtungen für Behälter zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III TRbF 402 (1981-12) ÜZ Z
15.25 Leckanzeigegeräte für Behälter zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten TRbF 501 (1989-05) ÜH Z
15.26 Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern brennbarer Flüssigkeiten TRbF 502 (1989-05) ÜH Z
15.27 Metallische Rohre für Rohrleitungen in Anlagen zur Lagerung wassergefährdender, brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B TRbF 131/1 (1992-09)
Zusätzlich gilt: Zulässige Lagerflüssigkeiten ergeben sich aus DIN 6601 : 1991-10
ÜH Z
15.28 Metallische Rohre für Rohrleitungen in Anlagen zur Lagerung wassergefährdender, nichtbrennbarer und brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III TRbF 231/1 (1986-03)
Zusätzlich gilt: Zulässige Lagerflüssigkeiten ergeben sich aus DIN 6601 : 1991-10
ÜH Z
15.29 Überfüllsicherungen für Behälter zur Lagerung wassergefährdender, brennbarer Flüssigkeiten TRbF 510 (1989-05) ÜH Z
15.30 Stehende, zylindrische Behälter mit flachem Boden und festem Dach zur oberirdischen Lagerung von Flüssigkeiten oder von gekühlten Gasen DIN 4119-1 : 1979-06 und DIN 4119-2 : 1980-02 in Verbindung mit der Anpassungsrichtlinie Stahlbau (1995-07) und der Herstellungsrichtlinie Stahlbau (1996-03)
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.2
ÜZ Z
15.31 Keramikplatten als vorgefertigte Teile für Auffangräume und -flächen mit Dichtschichten AGL-Arbeitsblatt S 10 teil 3 : 1991-11
Zusätzlich gilt:
Anlage 15.7
ÜZ Z
15.32 Beton als Abdichtmittel für Auffangräume und Flächen ausser für Abfüllflächen von Tankstellen DafStb-Richtlinie Betonbau beim Umganag mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 2 (1996-09) Zusäzlich gilt:
Anlage 15.8
ÜZ Z
15.33 Domschächte aus Stahl DIN 6626 : 1989-09 ÜHP Z
15.34 Domschachtkragen aus Stahl für gemauerte Domschächte DIN 6627 : 1989-09 ÜHP Z
15.35 Erdgedeckte Druckbehälter aus Stahl für Flüssiggas DIN 4681-1 : 1988-01
Zusätzlich gilt: DIN 6600 : 1989-09
ÜZ Z
15.36 Erdgedeckte Druckbehälter aus Stahl mit Aussenmantel für Flüssiggas DIN 4681-2 : 1984-06
Zusätzlich gilt: DIN 6600 : 1989-09
ÜZ Z